Zurück zur Liste

REIFENPANNE, RESERVERAD

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Reifenpanne

Im Fall einer Reifenpanne verfügen Sie je nach Fahrzeug über ein Reserverad oder ein Reifenreparatur-Set (siehe folgende Seiten).

Besonderheit

Die Funktion „Automatische Reifendruckkontrolle“ kontrolliert nicht das Reserverad (das durch das Reserverad ersetzte Rad verschwindet von der Anzeige an der Instrumententafel).

Siehe Kapitel 2 unter „Automatische Reifendruckkontrolle“.

Wenn das Reserverad über längere Zeit gelagert wurde, lassen Sie von einem Mechaniker überprüfen, ob es noch gefahrlos eingesetzt werden kann.

Fahrzeuge mit einem Reserverad, das kleiner ist als die vier anderen Räder:

- Montieren Sie an einem Fahrzeug nie mehr als ein Reserverad.

- Da das defekte Rad größer ist als das Reserverad, verringert sich die Bodenfreiheit des Fahrzeugs.

- Tauschen Sie das Reserverad baldmöglichst durch ein Rad der Größe des Originalrads aus.

- Während der Benutzung dieses Reserverades, das nur kurzzeitig eingesetzt werden sollte, darf die auf dem Kennschild an der Felge angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden.

- Durch die Montage dieses Rads kann sich das gewohnte Verhalten Ihres Fahrzeugs verändern. Vermeiden Sie heftiges Beschleunigen und Bremsen und verringern Sie Ihre Geschwindigkeit bei Kurvenfahrt.

- Wenn Sie Schneeketten verwenden, bringen Sie das Reserverad an der Hinterachse an und prüfen Sie den Reifendruck.

Reserverad A

Um darauf zuzugreifen:

- öffnen Sie die Heckklappe;

- Heben Sie je nach Fahrzeug die Bodenklappe an;

- Heben Sie die Gepäckraummatte an.

- entnehmen Sie das Bordwerkzeug, indem Sie es an den Griffen fassen;

- Entfernen Sie die mittlere Befestigung.

- Nehmen Sie das Reserverad heraus.

Hinweis: Räumen Sie das kaputte Rad in der im Werkzeugkasten mitgeliefertes Hülle auf und verstauen Sie es im Gepäckraum.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Straßenrand abstellen, machen Sie es für die anderen Verkehrsteilnehmer kenntlich; stellen Sie ein Warndreieck oder eine andere Warnvorrichtung auf, die laut Straßenverkehrsordnung in Ihrem jeweiligen Aufenthaltsland vorgeschrieben ist.