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FAHRZEUGE MIT DER FUNKTION „AUTOMATISCHE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG“

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Die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs kann dauerhaft auf einen Maximalwert begrenzt werden, der sich nach dem Fahrzeug oder den örtlichen Vorschriften richtet.

Zum Ändern oder Aktivieren bzw. Deaktivieren dieses Werts wenden Sie sich bitte an Ihre Vertragswerkstatt.

Im Fall einer vorschriftsmäßigen Geschwindigkeitsbeschränkung (je nach Fahrzeug) kann diese Funktion nicht deaktiviert werden.

Der Aufkleber 1 auf dem Armaturenbrett soll Sie an die gewählte Maximalgeschwindigkeit erinnern.

Sonderfall: Wenn das Fahrzeug mit Tempomat ausgestattet ist, können Sie bei vollständigem Drücken des Gaspedals (über den Kickdown-Punkt hinaus) die eingestellte Geschwindigkeit der Begrenzerfunktion nicht überschreiten. GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER.

In Ausnahmesituationen (z. B. bei starkem Gefälle) kann die Maximalgeschwindigkeit leicht überschritten werden, weil die Vorrichtung nicht auf die Bremsanlage wirkt.

Die Funktion greift jedoch nicht aktiv anstelle des Fahrers ein Sie kann daher keinesfalls das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Wachsamkeit und die Verantwortung des Fahrers ersetzen.