GEWICHTE (IN KG)

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Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.

Ausführung Kastenwagen

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER.

Anhängelast, gebremst*

wird berechnet: MTR- MMAC

Anhängelast, ungebremst*

620

Zulässige Stützlast*

75

Zulässige Dachlast mit Trägerelement

80 (inklusive Trägerelement)

* Anhängelast (Ziehen eines Wohnwagens, Bootsanhängers usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 psi) erhöht werden.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.

Kombi-Ausführung

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER.

Anhängelast, gebremst*

wird berechnet: MTR - MMAC

Anhängelast, ungebremst*

645

Zulässige Stützlast*

75

Zulässige Dachlast mit Trägerelement

80 (inklusive Trägerelement)

* Anhängelast (Ziehen eines Wohnwagens, Bootsanhängers usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 Psi) erhöht werden.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.