GEWICHTE (IN KG)

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  • 5

Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.

Modelle

Ausführung Kastenwagen

Ausführung Kombi

Fahrgestell

Standard

Langes Fahrgestell

Normales Fahrgestell

Langes Fahrgestell

Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER

Anhängelast, gebremst*

wird berechnet: MTR - MMAC

Anhängelast, ungebremst*

685 kg

750 kg

750 kg

750 kg

Zulässige Stützlast*

75 kg

Zulässige Dachlast

DACHGALERIE, BEFESTIGUNGSPUNKTE AM DACH

* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR-MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15%,

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10% oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeug und Anhänger 80 km/h (Transporter) bzw. 100 km/h (Kombi) nicht überschreiten und der Reifendruck muss um 0,2 bar erhöht werden (3 PSI).

- Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Meter um 10% zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10%.