GEWICHTE (IN KG)

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung ihres Fahrzeugs abweichen. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.

Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen (siehe Kapitel 6, „Fahrzeugtypenschilder“ der Bedienungsanleitung für das Fahrzeug)

Anhängelast gebremst* (Masse Remorque Freinée/MRF)

Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC

Anhängelast, ungebremst*

750

Zulässige Stützlast*

Ausführungen mit einer gebremsten Anhängelast von weniger als 2,5 Tonnen

Ausführungen mit einer gebremsten Anhängelast zwischen 2,5 und 3 Tonnen

Ausführungen mit einer gebremsten Anhängelast zwischen 3 und 3,5 Tonnen

100

120

140

Zulässige Dachlast

nicht zulässig

* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung‚ zulässiges Gesamt-Zuggewicht - zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene zulässige Gesamt-Zuggewicht gleich null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.