GEWICHTE (IN KG)
Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung ihres Fahrzeugs abweichen. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen (siehe Kapitel 6, „Fahrzeugtypenschilder“ der Bedienungsanleitung für das Fahrzeug) | ||
Anhängelast gebremst* (Masse Remorque Freinée/MRF) | Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC | ||
Anhängelast, ungebremst* | 750 | ||
Zulässige Stützlast* | Ausführungen mit einer gebremsten Anhängelast von weniger als 2,5 Tonnen | Ausführungen mit einer gebremsten Anhängelast zwischen 2,5 und 3 Tonnen | Ausführungen mit einer gebremsten Anhängelast zwischen 3 und 3,5 Tonnen |
100 | 120 | 140 | |
Zulässige Dachlast | nicht zulässig |
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung‚ zulässiges Gesamt-Zuggewicht - zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene zulässige Gesamt-Zuggewicht gleich null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.