ABSCHLEPPEN: Pannenhilfe

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Vor dem Abschleppen den Schalthebel in Neutralstellung bringen, die Lenksäule verriegeln und die Parkbremse lösen.

Für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, wenn es nicht möglich ist, den Schalthebel in Position N zu stellen, wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt.

Entriegelung der Lenksäule

Je nach Fahrzeug den Schlüssel ins Zündschloss stecken oder - sofern Sie die RENAULT Keycard dabei haben - etwa zwei Sekunden lang auf die Motorstartknopf drücken.

Stellen Sie den Schalthebel in die Leerlaufstellung (Position N für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe).

Die Lenksäule wird entriegelt, die Zubehörfunktionen werden mit Strom versorgt: Die Leuchten des Fahrzeugs (Blinker, Bremslichter usw.) sind einsatzbereit. Bei Dunkelheit muss die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet sein.

Üben Sie je nach Fahrzeug nach dem Abschleppen zwei aufeinander folgende Druckimpulse auf die Start-Stopp-Taste aus (mögliches Entladen der Batterie).

Die für das Abschleppen geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen unbedingt beachtet werden. Wenn Sie das Zugfahrzeug fahren, achten Sie darauf, nicht die maximal zulässige Anhängelast für Ihr Fahrzeug zu überschreiten. GEWICHTE (IN KG)

Abschleppen eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe

Das Fahrzeug muss entweder auf einem Tieflader transportiert oder mit angehobenen Rädern abgeschleppt werden.

In Ausnahmefällen darf das Fahrzeug mit allen vier Rädern am Boden abgeschleppt werden, allerdings nur vorwärts, mit Fahrstufenwahlhebel in Leerlaufstellung N, über eine maximale Strecke von 80 km und mit einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h.

Ziehen Sie während des Abschleppvorgangs den Schlüssel nicht aus dem Zündschloss.

Fahrzeuge mit 2-Rad-Antrieb

Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oder stufenlosem Getriebe.

Bei abgestellter Zündung ist die Schmierung des Getriebes nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall muss das Fahrzeug entweder auf einem Tieflader oder mit angehobenen Rädern abgeschleppt werden.

Wenn der Hebel trotz gedrücktem Bremspedal beim Starten in Position P blockiert ist, kann er von Hand gelöst werden. Rasten Sie dazu die Klappe 1 aus, führen Sie dann ein Werkzeug (mit einem festen Stab) in das Loch ein, und drücken Sie gleichzeitig auf den Knopf 2, um den Hebel zu entriegeln.

Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.

Fahrzeuge mit 4-Rad-Antrieb

Unabhängig vom Getriebetyp darf ein Fahrzeug mit 4-Rad-Antrieb nicht abgeschleppt werden, solange eines der 4 Räder den Boden berührt.

Ein Fahrzeug mit 4-Rad-Antrieb darf nicht abgeschleppt werden, wenn eines der 4 Räder den Boden berührt.

Verwenden Sie zum Abschleppen ausschließlich die vordere Abschleppöse A und die hintere Abschleppöse 5 (keinesfalls aber die Antriebswellen).

Die Abschleppösen sind ausschließlich für Belastung durch Zug ausgelegt und dürfen nicht verwendet werden, um das Fahrzeug direkt oder indirekt anzuheben.

Zugang zu den Abschleppösen

Rasten Sie die Abdeckung A aus, indem Sie einen Schlitzschraubendreher o. Ä. darunter schieben.

Befestigen Sie die Abschleppöse 3 ordnungsgemäß: Drehen Sie sie zuerst von Hand bis zum Anschlag ein und ziehen Sie sie dann je nach Fahrzeug mit dem Radschlüssel oder dem Hebel nach.

Verwenden Sie nur die Abschleppöse 3 und den Kreuzschlüssel 4 aus dem Werkzeugsatz. WERKZEUGE

Bei ausgeschaltetem Motor ist die Lenk- und Bremsunterstützung außerFunktion.

Lassen Sie die Werkzeuge nie unaufgeräumt im Fahrzeug, sie könnten beim Bremsen herumgeschleudert werden.

- Verwenden Sie eine starre Abschleppstange. Bei Verwendung eines Abschleppseils (sofern die gesetzlichen Vorschriften dies zulassen) müssen die Bremsen des abgeschleppten Fahrzeugs funktionsfähig sein.

- Ein Fahrzeug, das in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, darf nicht abgeschleppt werden.

- Vermeiden Sie ruckartiges Beschleunigen oder Bremsen, um Fahrzeugschäden zu vermeiden.

- Die Abschleppgeschwindigkeit sollte nicht mehr als 25 km/h betragen.

- Das Fahrzeug nicht anschieben, solange die Lenksäule verriegelt ist.